Kündigung
Das Wichteljahr beginnt am 01. September.
Gekündigt werden muss schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines geraden Monates.
Die Eltern des ausscheidenden Kindes verpflichten sich, die Betreuungskosten bis zum Ausscheiden des Kindes zu bezahlen.
Hiermit kündige ich den Betreuungsplatz in der Wichtelstube, sowie meine aktive Mitgliedschaft im Verein Wichtelstube e.V. für folgendes Kind zum letzten Tag des unten angegebenen kommenden Monats: